Reglement der MILA Rheintal vom 23.01.2026

Dieses Reglement wurde von den MILA-Mitgliedern an der MILA HV vom 23.01.2026 genehmigt und ersetzt die «MILA-Führungs- und Organisationsgrundlagen vom 19.06.2012». Mitgeltende Unterlagen sind «Reglement zur MILA-Jahreswertung» und die «Datenschutzerklärung Laufgruppe MILA Rheintal».

  1. Name und Sitz
    1. Unter dem Namen «MILA Rheintal» besteht eine Laufgruppe als Interessengemeinschaft auf der rechtlichen Grundlage der einfachen Gesellschaft nach dem Obligationenrecht der schweizerischen Eidgenossenschaft (OR) Art. 530ff. Die MILA Rheintal wurde 1981 gegründet. MILA ist das Kürzel von Mittwoch-Lauf. Der Leitsatz ist, «dass Mitmachen ist so frei wie das Laufen selbst», deshalb wird bewusst auf die Gründung eines Vereins verzichtet.
    2. Der Sitz der MILA Rheintal und der Gerichtsstand ist in Balgach. Der Präsident ist die Kontaktperson nach aussen, wenn nichts anderes festgelegt ist.
  2. Zweck, Werte
    1. Der Zweck der MILA Rheintal ist die Förderung des Laufsportes, das gemeinsame Training, der gemeinsame Besuch von Wettkämpfen und Veranstaltungen, sowie die Pflege der Kameradschaft.
    2. Uns verbindet die Freude am Laufsport und wir gehen respektvoll miteinander um. Dies bedeutet ein Umgang frei von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt. Wir lassen andere Meinungen gelten und gehen konstruktiv damit um.
  3. Mitgliedschaft
    1. Als MILA-Mitglied können nur natürliche Personen nach Abschluss der obligatorischen Schulpflicht aufgenommen werden. Eine Unterscheidung zwischen Aktiv- und Passivmitglied wird nicht gemacht.
    2. An der Mitgliedschaft interessierte Personen haben die Möglichkeit bis 3 Monate unverbindlich an den MILA-Trainings teilzunehmen. Ein Neueintritt muss willentlich vom Neueintretenden dem Präsidenten oder einem Mitglied des Führungsteams bekannt gegeben werden.
    3. Die Mehrheit des Führungsteams entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.
    4. Bedingungen an die Mitglieder bestehen aus einem einvernehmlichen Verhalten in der Gruppe, der Einhaltung unserer Werte und Reglemente, sowie der Bezahlung des Jahresbeitrages. Wird der Jahresbeitrag nach erfolgter Mahnung nicht bezahlt, bedeutet dies den automatischen Austritt aus der MILA Rheintal. Bei Verstoss gegen die MILA-Reglemente kann das Führungsteam Mitglieder gemäss 3.3 von der MILA Rheintal ausschliessen.
    5. Als Zeitpunkt des Beitritts (wichtig für die Berücksichtigung allfälliger Resultate in der Jahreswertung!) gilt der Zeitpunkt des Aufnahmebeschlusses des Führungsteams.
    6. Der Austritt ist jederzeit möglich und muss dem Führungsteam schriftlich mitgeteilt werden. Es erfolgt keine anteilige Rückvergütung vom Jahresbeitrag und es besteht kein Anrecht auf das MILA-Vermögen.
  4. Organisation
    1. Das vorliegende Reglement der MILA Rheintal gilt als Gesellschaftervertrag nach OR Art. 530ff. Mit der Mitgliedschaft ist auch die Anerkennung der MILA-Reglemente beinhaltet.
    2. Das MILA-Führungsteam ist die Geschäftsführung der MILA Rheintal nach OR Art. 535.
    3. Mindestens ein MILA-Mitglied, ausserhalb des MILA-Führungsteam, prüft Rechnung, Budget und Kassenführung im Vorfeld der MILA HV als Revisor.
  5. Finanzierung
    1. Einzahlung des Jahresbeitrages der MILA-Mitglieder.
    2. Sponsorenbeiträge
    3. Freiwillige Beiträge von Teilnehmern an den nicht kommerziellen MILA-Laufveranstaltungen
    4. Spenden
    5. Von den MILA-Jahresbeiträgen sind Lernende, Studenten und die Mitglieder des Führungsteam befreit.
    6. Die MILA kennt keine Passivbeiträge.
  6. MILA-Hauptversammlung
    1. Die MILA HV findet jährlich, normalerweise im Frühjahr statt.
    2. Die Einladung mit Traktanden erfolgt vom Führungsteam mindestens 3 Wochen vorher.
    3. Die termingerechte An- oder Abmeldung ist obligatorisch. Mit der Nichtteilnahme an der HV verzichtet das Mitglied auf sein Stimmrecht.
    4. Anträge der Mitglieder mit Ziel, Zweck, Zeitplan und Art der Finanzierung sind mindestens 2 Wochen vorher schriftlich an den Präsidenten zu richten.
    5. Die MILA HV hat folgende Kompetenzen und entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden MILA’s:
      • Genehmigung von Rechnung und Budget mit Entlastung vom Führungsteam.
      • Änderungen und Genehmigung der MILA-Reglemente
      • Wahl des Präsidenten nach Rücktritt oder Austritt.
      • Genehmigung oder Änderung des vom MILA-Führungsteam vorgeschlagenen MILA-Jahresbeitrag. Bei einmaligen, ausserordentlichen Ausgaben kann der Ausgleich auch durch eine notwendige Einmalzahlung erfolgen.
      • Auflösung der MILA Rheintal und Verwendung vom MILA-Vermögen mit 2/3 Mehrheit.
  7. MILA-Führungsteam
    1. Der Präsident führt mit dem Führungsteam die laufenden Geschäfte und vertritt die MILA Rheintal nach aussen. Er ist Ansprechpartner für alle Mitglieder und an einer Mitgliedschaft interessierten Personen.
    2. Besteht aus dem Präsidenten und aus mindestens 2 weiteren Mitgliedern.
    3. Das Führungsteam konstituiert sich selbst. Nachbesetzung und Ausschluss ist in der Kompetenz des Führungsteams.
    4. Erstellt Rechnung und Budget. Das Führungsteam soll ein ausgeglichenes Budget der MILA HV vorlegen. Der prognostizierte Vermögensbestand am Ende des Budgetjahres soll mindestens Fr.1000.- betragen. In eigener Kompetenz verfügt das Führungsteams über einen Betrag bis Fr. 2000.- pro Jahr und zusätzlich Fr. 500.- für wiederkehrende Ausgaben, wenn die Ausgabe nicht bereits mit dem Budget an der MILA HV genehmigt wurde. Das Vermögen, Einnahmen und die Ausgaben dürfen vom MILA-Führungsteam nur für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zweck der MILA Rheintal erfolgen.
    5. Für den Ausgleich des Budgets oder allfälligen Mehrausgaben in der Rechnung schlägt das Führungsteam die Erhöhung des Jahresbeitrages, Einmalzahlungen der Mitglieder, weitere Sponsorengelder oder die Kürzung von Ausgaben vor.
    6. Das Führungsteam hat die folgenden weiteren Aufgaben:
      • Durchführung von Mitgliederversammlungen. Die Mitgliederversammlungen und die Führungsteamsitzungen werden protokolliert.
      • Das Führungsteam hat die Möglichkeit Abstimmungen, neben der offiziellen HV, mit einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung oder mit einem Zirkularbeschluss durchzuführen.
      • Festlegung der Aufnahmekriterien für Mitglieder. Entscheid Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern.
      • Organisation und technische Leitung der MILA-Trainings. Organisation der Trainingsleiter Aus- und Weiterbildung. Organisation und Koordination von MILA-Veranstaltungen.
      • Kontakt und Pflege der Zusammenarbeit mit den Sponsoren und anderen Laufgruppen
      • Beschaffung von einheitlichen MILA Wettkampfdress
      • Organisation und Betreuung der MILA-Homepage
      • Durchführung der MILA-Jahresmeisterschaft (Resultatauswertung, Festlegung der Wertungsläufe und der Faktoren. Änderungen am Reglement der MILA-Jahresmeisterschaft werden durch die MILA HV genehmigt.
      • Organisation und Durchführung von verschiedenen Anlässen wie MILA-Schwammlauf, 5000m Testlauf auf der Rundbahn, Erlebnisläufe, Sommerprogramm und weiteres.
      • Das MILA-Führungsteam kann bei seinen Aufgaben durch MILA-Mitglieder unterstützt werden.
  8. Regeln zum MILA-Trainingsbetrieb
    1. Für das wöchentliche MILA-Training treffen wir uns in der Regel bei den Sportanlagen Balgach. Wir können hier mit unserem Jahresbeitrag auch die Garderoben, Duschen und die Aussenanlage (Rundbahn) benutzen.
    2. Das Training wird in 3 Leistungsgruppen durchgeführt und dauert von 18:15 Uhr bis ca. 19:30 bis 19:45 Uhr.
    3. Die Trainingsgruppen werden von MILA-Mitgliedern, welche die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen haben geleitet. Sie können das Programm in eigener Verantwortung bestimmen und zusammenstellen, wobei auf die Zusammensetzung der Gruppe geachtet werden soll.
    4. Das MILA-Mitglied ist selber verantwortlich die richtige Trainingsgruppe zu wählen. Er macht dies auf eigene Gefahr und ist verantwortlich, dass er auch die körperlichen und medizinischen Voraussetzungen dafür mitbringt.
    5. Den Anweisungen des technischen Leiters, des Präsidenten und des jeweiligen Trainingsleiter ist Folge zu leisten, insbesondere Regeln für das Training, Benützung der Rundbahn, Sicherheitsmassnahmen wie Leuchtwesten im Winter und ähnliches.
    6. Kinder im Schulalter dürfen nur in der Begleitung einer erziehungsberechtigten Person am Training teilnehmen. Dies nur wenn der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Entscheid technischer Leiter oder Präsident.
    7. Ausserdem sind Haustiere, insbesondere Hunde, und auch Jogger-Kinderwagen an MILA-Trainings nicht erlaubt. Ausnahmen können für ausdrückliche MILA-Familienanlässe, wie die MILA-Winterwanderung gewährt werden.
  9. Haftung
    1. Die Teilnahme an MILA-Trainings, MILA-Wettkämpfen und MILA-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied ist selber verantwortlich die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme zu erfüllen.
  10. Auflösung
    1. Auf Antrag vom Führungsteam oder durch einen Antrag der Mitglieder an der MILA HV kann mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Auflösung der MILA Rheintal beschlossen werden.
    2. Das Vermögen wird für eine Abschlussveranstaltung verwendet. Ein allfälliger Restbetrag wird an eine gemeinnützige Institution im Sinne der MILA gespendet.

Anhang zum MILA-Reglement vom 23.01.2023

Zusammensetzung Führungsteam per 23.10.2025:

  • Heinz Brunner (Präsident)
  • Toni Schlanser (Techn. Leiter)

  • Sandra Lichtensteiger (Kasse)

Mitglieder-Beitritt:

  • Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.00. Kunden von unserem Hauptsponsor rhenusana Krankenkasse erhalten den Jahresbeitrag rückvergütet. Ausserdem profitieren sie vom Kollektivrabatt für Zusatzversicherungen.

  • Ein Neueintritt muss willentlich vom Neueintretenden dem Präsidenten oder einem Mitglied des Führungsteams bekannt gegeben werden.
  • Über die Aufnahme in die MILA-Mitgliederliste und diesbezüglichen Zeitpunkt entscheidet das Führungsteam.
  • Als Zeitpunkt des Beitritts (wichtig für die Berücksichtigung allfälliger Resultate in der Jahreswertung!) gilt der Zeitpunkt des Aufnahmebeschlusses des Führungsteams.

MILA-Rheintal-Bankverbindung (ab 1.1.2013):

Alpha RHEINTAL Bank, 9435 Heerbrugg, Konto Nr. 715.989.100.04
IBAN CH8006920071598910004